Nachrechnung von Straßenbrücken

Im Rahmen der Bauwerkserhaltung soll die Tragfähigkeit und Standsicherheit von Bestandsbauwerken beurteilt werden. Das erfolgt durch die Nachrechnung der Bauwerke auf der Basis der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken. Im Rahmen der Festlegungen der Richtlinie werden ggf. vorhandene Tragfähigkeitsreserven durch Schärfung der Rechenmodelle und die Anwendung älterer Normen und Regelwerke erschlossen. Ziel ist der Nachweis der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die geplante Restnutzungsdauer der Bauwerke.